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Verhaltenskodex für ultraMEDIC Lieferanten
(Version: März 2025)


I. Allgemeines 

Dieser Verhaltenskodex für ULTRAMEDIC Lieferanten basiert im Wesentlichen auf den 10 Prinzipien des UN Global Compact und definiert die Grundsätze und Anforderungen von ULTRAMEDIC an ihre Lieferanten von Waren und Dienstleistungen zu Menschenrechten, Arbeitsstandards, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. 

Der Verhaltenskodex für ULTRAMEDIC Lieferanten ist ein verpflichtender Bestandteil aller Einkaufsverträge von ULTRAMEDIC. Möchte sich ein Lieferant auf einen anderen Verhaltenskodex verpflichten, so wird ULTRAMEDIC dieses Verlangen prüfen. Ist der Verhaltenskodex, auf den sich der Lieferant verpflichten möchte, dem Verhaltenskodex für ULTRAMEDIC Lieferanten gleichwertig, wird der alternative Verhaltenskodex des Lieferanten von der ULTRAMEDIC akzeptiert und der Lieferant wird sich auf diesen Verhaltenskodex gegenüber ULTRAMEDIC verpflichten. 

Darüber hinaus wird ULTRAMEDIC durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. ULTRAMEDIC erwartet, dass ihre Lieferanten alle nachfolgend beschriebenen Grundsätze und Anforderungen jeglicher Art einhalten, diese an ihre Sub- und Nachunternehmer weitergeben und darauf hinwirken, dass ihre Sub- und Nachunternehmer diese Grundsätze und Anforderungen ebenfalls einhalten. 

Menschenrechte 

ULTRAMEDIC erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN achten, deren Einhaltung fördern und sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. 

Als Teil der Verpflichtung zur verantwortungsvollen Beschaffung möchte ULTRAMEDIC sicherstellen, dass die von Ihnen gelieferten Produkte die Anforderungen der EU-Konfliktmineralien-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/821) einhalten. Diese Verordnung zielt darauf ab, den Handel mit Konfliktmineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu regulieren, um Menschenrechtsverletzungen und die Finanzierung von Konflikten zu verhindern. 

Arbeitsstandards 

ULTRAMEDIC erwartet, dass ihre Lieferanten die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter Berücksichtigung der für die Lieferanten geltenden Gesetze und Regelungen einhalten: 

ULTRAMEDIC erwartet, dass ihre Lieferanten die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.

ULTRAMEDIC erwartet, dass ihre Lieferanten keine Zwangs- und Pflichtarbeit oder derart vergleichbare Arbeit in ihrem Unternehmen zulassen. Jede Arbeit muss freiwillig sein und ohne Androhung von Strafe erfolgen. Die Mitarbeitenden müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle Belästigung und Erniedrigung stattfinden. Die Beauftragung oder Nutzung von Sicherheitskräften ist zu unterlassen, wenn beim Einsatz Personen unmenschlich oder erniedrigend behandelt oder verletzt werden oder die Vereinigungsfreiheit beeinträchtigt wird. 

ULTRAMEDIC erwartet, dass ihre Lieferanten männlichen und weiblichen Arbeitskräften für gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt zahlen. 

ULTRAMEDIC erwartet, dass ihre Lieferanten die Chancengleichheit und Gleichbehandlung ihrer Mitarbeiter fördern ungeachtet ihrer Rasse, Hautfarbe, des Geschlechts, Nationalität, sozialer Herkunft, etwaiger Behinderungen, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugungen sowie ihres Alters. 

ULTRAMEDIC erwartet, dass sich ihre Lieferanten mindestens an die ILO-Konvention zum Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung halten und keine Kinderarbeit zulassen.

 ULTRAMEDIC erwartet, dass das Entgelt für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn oder anderen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Den Arbeitnehmern sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewähren. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Entgelts erhalten. 

ULTRAMEDIC erwartet, dass die Arbeitszeiten den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen. Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis erbracht werden. 

ULTRAMEDIC erwartet, dass der Lieferant für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sorgt. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen. Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie Maßnahmen informiert und geschult. 

ULTRAMEDIC erwartet, dass der Lieferant nicht unter Verstoß gegen legitime Rechte Land, Wälder oder Gewässer entzieht, deren Nutzung die Lebensgrundlage von Personen sichert. Schädliche Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, Lärmemissionen sowie übermäßigen Wasserverbrauch hat er zu unterlassen, wenn dies die Gesundheit von Personen schädigt, die natürlichen Grundlagen zur Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt oder den Zugang von Personen zu einwandfreiem Trinkwasser oder Sanitäranlagen verhindert. 

Umweltschutz 

ULTRAMEDIC erwartet von ihren Lieferanten, dass sie den Umweltschutz hinsichtlich der anwendbaren Gesetze und internationalen Standards beachten, im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen, die Initiative ergreifen, um größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern. 

ULTRAMEDIC unterliegt der Verpflichtung, die gesetzlichen Vorgaben der europäischen Chemikalienverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH) einzuhalten. Daher erwartet ULTRAMEDIC, dass Ihre Produkte die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen, d.h. 

  1. Es sind keine Stoffe in den gelieferten Produkten enthalten, die in der aktuellen Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) mit einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent aufgeführt sind.
  2. Alle für Ihre Produkte relevanten Stoffe, sofern notwendig, wurden registriert. 
  3. Sollten von Ihnen gelieferte Produkte nicht mit der REACH-Verordnung konform sein, ist dies ULTRAMEDIC mitzuteilen. 

Im Zusammenhang mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung (European Union Deforestation Regulation, EUDR), möchte ULTRAMEDIC sicherstellen, dass die von Ihnen gelieferten Produkte die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen. 

Demnach dürfen Rohstoffe Ihrer Produkte nur aus Gebieten stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden. Handlungen, die zu schädlichen Bodenveränderungen, Luftverschmutzung, schädlichen Lärmemissionen, Wasserverschmutzung und übermäßigem Wasserverbrauch führen können, die sich negativ auf die Ressourcen auswirken, sind verboten. ULTRAMEDIC erwartet von seinen Lieferanten, dass sie das Verbot der Ausfuhr und Einfuhr von gefährlichen Abfällen und anderen Abfällen gemäß dem Basler Übereinkommen, das Verbot der Herstellung und Verwendung von Quecksilber in Produkten und das Verbot der unsachgemäßen Handhabung von Quecksilberabfällen gemäß dem Minamata-Übereinkommen sowie das Verbot des nicht umweltgerechten Umgangs mit persistenten organischen Schadstoffen (POPs) gemäß dem Stockholmer Übereinkommen einhalten. 

Korruptionsbekämpfung 

ULTRAMEDIC erwartet von ihren Lieferanten, dass sie jede Form der Korruption, Vorteilsgewährung, Bestechung und Bestechlichkeit unterlassen. 

Umsetzung der Anforderungen

 ULTRAMEDIC erwartet von seinen Lieferanten in Bezug auf Lieferketten, dass sie Risiken innerhalb dieser identifizieren sowie angemessene Maßnahmen ergreifen. Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken wird der Lieferant ULTRAMEDIC zeitnah und ggf. regelmäßig über die identifizierten Verstöße und Risiken sowie die ergriffenen Maßnahmen informieren. 

ULTRAMEDIC behält sich die Auditierung des LIEFERANTEN vor. Die Auditierung kann durch ULTRAMEDIC und/oder durch von ULTRAMEDIC extern beauftragte, akkreditierte Auditoren erfolgen. Zu diesem Zwecke gewährt der LIEFERANT nach vorheriger Absprache ULTRAMEDIC Zutritt zu seinen Betriebsstätten und Einsicht in Dokumente und Prozesse. 

Sollte ein Verstoß gegen die Regelungen dieses Verhaltenskodex festgestellt werden, wird ULTRAMEDIC dies dem Lieferanten unverzüglich schriftlich mitteilen und ihm eine angemessene Nachfrist setzen, um sein Verhalten mit diesen Regelungen in Einklang zu bringen. Ist eine Abhilfe nicht in absehbarer Zeit möglich, so hat dies der Lieferant ULTRAMEDIC unverzüglich anzuzeigen und gemeinsam mit ULTRAMEDIC ein Konzept mit Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes zu erstellen und umzusetzen. ULTRAMEDIC hat das Recht, die Geschäftsbeziehung währenddessen temporär auszusetzen. Wenn die Nachfrist fruchtlos abläuft bzw. die Umsetzung der im Konzept enthaltenen Maßnahmen nach Ablauf des Zeitplans keine Abhilfe bewirkt und kein milderes Mittel zur Verfügung steht, kann ULTRAMEDIC die Geschäftsbeziehung abbrechen und alle Verträge kündigen. Ein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Nachfristsetzung, insbesondere bei vorsätzlich und als sehr schwerwiegend zu bewertenden Verstößen, bleibt ebenso wie das Recht auf Schadenersatz unberührt.